Sportbetrieb während der CoViD-19-Pandemie

Bildquelle: CDC, Centers for Desease Control and Prevention, U.S. Department of Health & Human Services

Seit 01.10.2022 gilt die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie ist gültig bis einschließlich 20.01.2023.
Die Übersicht zeigt die derzeitigen Regelungen gemäß BLSV: Handlungsempfehlung für Sportvereine, Stand: 07.10.2022

Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 17. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:
• Gebot von 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
• Ausreichende Handhygiene
• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
• Ausreichende Belüftung in Innenräumen
• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.

Hygieneschutzkonzept des RSLC Holzkirchen, Stand: 10.12.2021

Sporthallen Coronaregeln für Landkreishallen  
Hygieneschutzkonzept des Landkreises Miesbach für Hallen

Hygienekonzept für die Sporthallen des Marktes Holzkirchen

Am gemeinsamen Training des RSLC dürfen nur Personen teilnehmen, die sich 100% gesund fühlen!

Es dürfen keine Personen teilnehmen, die Fieber oder Symptome einer Atemwegserkrankung (respiratorische Symptome jeder Schwere) haben, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) infiziert oder an CoViD-19 erkrankt sind, ebenso keine Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie I oder II eingestuft wurden.
Ehrencodex:
Alle Personen, die nur den geringsten Verdacht haben, dass in ihrer Umgebung ein Kontakt gewesen sein könnte, bitte unbedingt vor dem Training Bescheid sagen, um weitere Quarantänen zu vermeiden, die sich in der Folge daraus ergeben könnten.

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