Bildquelle: CDC, Centers for Desease Control and Prevention, U.S. Department of Health & Human Services
Seit 03.04.22 gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie ist gültig bis einschließlich 28.05.22.
Die Übersicht zeigt die derzeitigen Regelungen gemäß BLSV: Handlungsempfehlung für Sportvereine, Stand: 08.04.22
Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 16. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:
• Gebot von 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
• Ausreichende Handhygiene
• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
• Ausreichende Belüftung in Innenräumen
• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.
BayMBL. 2021 Nr. 839 - Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport vom 03.12.2021 Muss noch durch das Innenministerium aktualisiert werden!
Hygieneschutzkonzept des RSLC Holzkirchen, Stand: 10.12.2021
Sporthallen Coronaregeln für Landkreishallen
Hygieneschutzkonzept des Landkreises Miesbach für Hallen
Hygienekonzept für die Sporthallen des Marktes Holzkirchen
Am gemeinsamen Training des RSLC dürfen nur Personen teilnehmen, die sich 100% gesund fühlen!
Es dürfen keine Personen teilnehmen, die Fieber oder Symptome einer Atemwegserkrankung (respiratorische Symptome jeder Schwere) haben, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) infiziert oder an CoViD-19 erkrankt sind, ebenso keine Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie I oder II eingestuft wurden.
Ehrencodex:
Alle Personen, die nur den geringsten Verdacht haben, dass in ihrer Umgebung ein Kontakt gewesen sein könnte, bitte unbedingt vor dem Training Bescheid sagen, um weitere Quarantänen zu vermeiden, die sich in der Folge daraus ergeben könnten.