Seit 02.11.2020 bis mindestens 07.03.2021 kein Vereinstraining
Bildquelle: CDC, Centers for Desease Control and Prevention, U.S. Department of Health & Human Services
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten-Konferenz und des Bayerischen Kabinetts gibt es seit Montag, 02.11.2020, bis mindestens Sonntag, 07.03.2021, keinerlei Vereinstrainingsbetrieb.
Individualsport mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren bleibt erlaubt.
Alle Sportanlagen, d.h. Sporthallen und die Kids-Bike-Anlage, sind gesperrt.
Ausgenommen ist die Nutzung zum Zwecke des Online-Trainings per Videokonferenz, unter der Voraussetzung, dass die Sportausübung in der Sportstätte stets alleine durch den Trainer erfolgt und keine weiteren Personen an der Sportausübung vor Ort teilnehmen.
Siehe Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV), §10 vom 15. Dezember 2020 mit den Verordnungen zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08. Januar 2021 (§1 Beschränkung der Kontaktpersonen), 20. Januar und 12. Februar 2021. Hier sind die ausführliche Begründung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der 1. Änderung und 2. Änderung nachzulesen.
Jeden Mittwoch, von 19:30 bis 20:10 Uhr, lädt Cora zu ihrem sehr empfehlenswerten Online-Stabi-Training ein, u.a. mit Lockerungsübungen für alle Home-Office-Teilnehmer.
Bitte vor der 1. Nutzung rechtzeitig mit dem Herunterladen des Zoom Client beginnen.